Neben der klassischen Immobilienverwaltung, in dem die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung bereits fester Bestandteil unserer Leistungen ist, bieten wir Hauseigentümern, die Ihre Immobilie selbst verwalten, einen separaten Abrechnungsdienst an.
Stellen Sie uns dazu neben den relevanten Objekt- und Mieterdaten, einfach alle Abrechnungsbelege sowie Ablesewerte zur Verfügung. Wir erstellen Ihnen eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung.
Bitte beachten Sie hierzu die gesetzliche Abrechnungsfrist. Nach Ablauf dieser tritt die sog. Ausschlussfrist in Kraft. Hiernach ist es dem Vermieter von Wohnraum nicht mehr möglich, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung geltend zu machen.
Für weitere Fragen und ein Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Um Ihnen ein solides Angebot unterbreiten zu können, sind einige Angaben (Anschrift der Immobilie, Anzahl der Wohnungen, …) erforderlich. Gerne erfassen wir alle benötigen Informationen gleich telefonisch. Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail zukommen lassen, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück!
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